Sozialer Wohnungsbau
Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes beraten. In der Debatte stellte die wohnungsbaupolitische Sprecherin der Fraktion, Elke Barth, fest, dass selbst die CDU das Problem erkannt habe, das sich aus dem Umstand ergebe, dass mehr Wohnungen aus der Sozialbindung herausfielen als neu gebaut werden könnten. Auf diese Weise sinke die Zahl der preisgünstigen Wohnungen am Markt.
Barth verwies auf die parlamentarische Anhörung zu dem SPD-Gesetzentwurf, der ganz überwiegend auf positive Resonanz bei den Experten gestoßen sei. Besonders eindrucksvoll seien die Zahlen aus den Kommunen gewesen: So habe die Reduzierung der Nachwirkungsfrist von zehn auf fünf Jahre im Jahr 2012 zur Folge gehabt, dass allein in Frankfurt 4692 Belegrechte vorzeitig von den Eigentümern abgelöst worden seien – also rund 20 Prozent des Bestandes. Der Stadt entstünden so erhebliche Mehrkosten durch höhere Mietkostenzuschüsse. Auch in Wiesbaden wurden in den Jahren 2017 bis 2020 für rund 970 Wohnungen mit Belegbindungen die Darlehen vorzeitig getilgt und damit für zehn Prozent aller öffentlich geförderten Wohnungen. Die Reduzierung der Nachwirkungsfrist habe deutlich zu dieser negativen Entwicklung auf dem sozialen Wohnungsmarkt beigetragen, so Elke Barth.
„Die günstigen Kapitalmarktzinsen und die Aussicht, ohne Sozialbindung deutlich höhere Mieteinnahmen zu erzielen, führen dazu, dass Wohnungseigentümer in großer Zahl die vergünstigten Baukredite vorzeitig ablösen. Vermutlich haben bei den Großen der Wohnungsbranche die Sektkorken geknallt, als der damalige Wirtschaftsminister Florian Rentsch von der FDP 2012 die Nachwirkungsfrist auf fünf Jahre verkürzt hat“, sagte Barth.
Sie sei sehr zufrieden, so Elke Barth, dass es ihrer Fraktion gelungen sei, die Regierungskoalition so zu überzeugen, dass der Landtag nun einen gemeinsamen Änderungsantrag von SPD, CDU und Grünen beschließen werde, der den Ausverkauf der Sozialwohnungen stoppe. Es gelte dann wieder die zehnjährige Nachwirkungsfrist, die es für die Wohnungsgesellschaften wieder weniger attraktiv mache, Belegungsrechte für Sozialwohnungen vorzeitig abzulösen.
Aus Sicht der SPD müssten nun weitere Schritte folgen, stellte Elke Barth fest: „Belegbindungen müssen nicht nur verlängert, sondern dauerhaft erhalten werden. Und die Gemeinnützigkeit für Wohnungsunternehmen muss vom Bundesgesetzgeber wiedereingeführt werden. Denn deren Abschaffung war ein Kardinalfehler, der dringend korrigiert werden muss.“