Kurz-Schulungen in Erster Hilfe für Mitarbeiter im Rathaus

Der Fall des Schülers, der im Frühjahr das Land Hessen verklagte, da ein Sportlehrer keine Erste Hilfe geleistet hat und der Schüler daraufhin bleibende Schäden erleiden musste, ging durch alle Zeitungen. Oftmals ist es Unsicherheit und Unwissenheit, der eigene Erste Hilfe Kurs, der viel zu lange her ist, weshalb sich viele Menschen nicht trauen, Erste Hilfe zu leisten. Doch wie unterscheidet man, wenn ein Mensch zusammenbricht, ob es sich um einen Schlaganfall, einen Herzstillstand oder nur einen Schwächeanfall handelt? Jeder weiß, dass vor allem schnelle Hilfe hier wichtig ist.

In öffentlichen Einrichtungen wie dem Rathaus arbeiten viele Menschen mit Kundenkontakt, so dass die Möglichkeit, in eine solche Situation zu kommen, wo man beherzt entscheiden und handeln muss, durchaus vorhanden ist. „Wir möchten daher den Mitarbeitern im Rathaus die Möglichkeit geben, bei einem geeigneten Anbieter an Kurzschulungen teilzunehmen, die nur diesen Part behandeln, wie man Herzstillstand, Schlaganfälle von einem Schwächeanfall unter-scheidet und wie in dem jeweiligen Fall zu handeln ist, auch wie man z.B. eine Herzlungenmassage durchführt oder einen Defibrillator bedient, oder eine stabile Seitenlage herstellt. Wir glauben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon sicher gerne Gebrauch machen, schließlich kann man jederzeit – auch privat – in eine Situation geraten, wo dieses Wissen hilfreich ist. Und nichts ist doch schlimmer, als nicht helfen zu können, wenn man es möchte,“ so Elke Barth, die stellvertre-tende Fraktionsvorsitzende der SPD (..die lange Jahre betriebliche Ersthelferin war und sich jetzt wieder bei einer Erste Hilfe Schulung beim DRK angemeldet hat, um ihr Wissen aufzufrischen).

Der Antrag wird kommenden Mittwoch im Hauptausschuss beraten und die SPD hofft auf eine breite Mehrheit.