Unsachlich und ungerechtfertigt ist der heutige Seitenhieb der BLB, Frau Dr. Haschtmann, gegen die Entscheidung der Koalition und insbesondere mal wieder die SPD, im Jahr 2018 den Vertrag mit der Landesärztekammer für die 235 Wohnungen in den Obersten Gärten nicht zu verlängern.
„Wenn es einen fatalen Fehler gab, dann ist dieser schon viel länger her, nämlich vor 20 Jahren als der „fatale Vertrag mit der Landesärztekammer nach dem Bau der Wohnungen abgeschlossen wurde. Auch damals war die SPD beteiligt, allerdings noch mit der jetzigen BLB-Frontfrau Beate Fleige als SPD-Fraktionsvorsitzende! Der damals abgeschlossene Generalmietvertrag sah bis zuletzt jährliche Anpassungen der Zahlungen an die Landesärztekammer vor , die dazu führten dass bis zuletzt über 9 Euro/qm Wohnfläche für die über 20 Jahre alten Wohnungen bezahlt werden mussten und die Stadt zudem für sämtliche Leerstände und Renovierungen aufzukommen hatte, so dass sich rechnerisch ein Betrag von über 10 €/qm ergab. Gleichzeitig wurden die Mieten für die Bewohner zuletzt 2016 auf 6,50 €/qm eingefroren so dass sich für die Stadt ein jährlicher Fehlbetrag von über einer halben Million ergab der sich seit 1998 auf über 6,5 Mio € summierte. Da die Landesärztekammer zu keinerlei Verhandlungen im Rahmen der Vertragsverlängerung bereit war, sah sich die Stadt gezwungen den Vertrag zu kündigen.
Gleichzeitig wurde aber um Sorge zu tragen dass die Mieter entsprechenden Schutz erhalten , auf ausdrücklichen Wunsch der SPD
der Magistrat per Antrag aufgefordert, die derzeit gültigen Richtlinien zur Gewährung des Bad Homburger Mietzuschussprogramms dahingehend zu überprüfen, dass dieses nach dem Auslaufen des Generalmietvertrags zum 1. Juli 2018 für Mieter der Obersten Gärten 3- 65 mit entsprechend geringen Einkommen zur Gewährleistung weiterhin sozialverträglicher Mieten herangezogen werden kann. Diese Prüfung wurde damals auch ausgeführt mit positivem Ergebnis.
Zudem gilt in Bad Homburg die Kappungsgrenzenverordnung des Landes die festlegt, dass die Mieten binnen 3 Jahren um maximal 15% erhöht werden dürfen, somit maximal auf 7,50 €/qm (bis 2021) was nach wie vor ein sehr moderater Mietpreis ist. Auch bei Neuvermietungen gibt es durch die ebenfalls in Bad Homburg gültige Mietpreisbremse enge Grenzen in denen die Mieten von denen der Alteigentümer abweichen dürfen. Die Mietpreisbremse wurde zudem gerade von der Bundesregierung verschärft.
Man kann ja kritisieren, aber einfach mal draufzuballern, nach dem Motto „ein bisschen Dreck bleibt immer hängen“ ist keine seriöse Politik, so Elke Barth und weiter: „Die SPD setzt sich nach wie vor auf allen politischen Ebenen dafür ein, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Zuletzt mit der aktuellen Initiative auf Landesebene für ein Verbot von Zweckentfremdungen und spekulativen Leerständen.