Wohnungen am Wingertsberg:

Wie gestern bekannt wurde, haben die Mieter der Personalwohnungen der Kurklinik am Wingertsberg durch ein Anwaltsschreiben flankiert durch ein 40-seitiges Mietwertgutachten eine saftige Mieterhöhung von 15% angekündigt bekommen.

Die Tatsache, dass die Mieterhöhung nicht wie üblich durch den Vermieter kommuniziert wurde sondern gleich durch einen Anwalt der zudem gleichzeitig seine Prozessvollmacht im Falle eines Widerspruchs beigelegt hat, zeigt, mit welchen Bandagen es die Rentenversicherung nun vor hat zu kämpfen, so die SPD-Vorsitzende. „Das machen in der Regel nur Miethaie.“

„Wir werden die Mieter mit allen Kräften gegen die DRV unterstützen“ so Elke Barth. „Glücklicherweise sind ein Teil der Mieter im Mieterschutzverein und wie wir wissen, hat auch noch keiner unterschrieben. Wir empfehlen den Mietern auch, dies zunächst auch nicht zu tun!“
Die Wohnungen wurden der Klinik seinerzeit überhaupt nur genehmigt, damit diese dort für ihr Personal günstigen Wohnraum anbieten kann. „Gut dass wir im Stadtparlament der Aufhebung der Grunddienstbarkeit im September 2014 widersprochen haben und somit den Verkauf verhindert haben. Dies hatte der damalige Oberbürgermeister in einer Vorlage empfohlen.

Ansonsten würden dort wahrscheinlich schon die Bagger rollen, um Luxusappartements zu errichten,“ so Barth.

Äußerst befremdlich und ärgerlich ist für die SPD auch die Rolle des beauftragten Sachverständigen Stefan Schlocker, der das Mietwertgutachten erstellt hat auf dem die Erhöhung basiert. In diesem kommt Herr Schlocker zu der Überzeugung, Wohnungen in der Lage Wingertsberg hätten einen Wert von 12,69 €/qm (Nettokaltmiete). „Dies gilt sicher für die Villen in der dortigen Nachbarschaft, wohl aber kaum für die Klinik-Wohnungen, die zu einem großen Teil nur Etagenduschen haben, innenliegende Küchenzeilen und keine Balkons. Bei dieser Ausstattung und 50 Jahre alten Wohnungen mit 25 Jahre alten Fenstern, wo in den letzten Jahren kein Cent in Sanierungen gesteckt wurde, von „einfacher bis mittlerer Ausstattung“ zu sprechen, spottet jeder Beschreibung. Hier ist wohl eher ein „unterdurchschnittlicher Standard“ anzusetzen.“ so die SPD Vorsitzende.

Nur so konnte im Gutachten auch die 15%ige Erhöhung angesetzt werden, da diese maximal bis zur sog. ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Hier hätten im Gutachten eigentlich konkret drei Wohnungen mit genauer Adresse und Kontaktdaten angegeben sein müssen, um diese zu rechtfertigen, was aber fehlt.

Dass Herr Schlocker seine Fachkenntnis in dem Mietwertgutachten noch explizit damit begründet, dass er Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Bad Homburg sei, will die SPD nun thematisieren. „Wir entsenden nicht Mitglieder in unseren Gutachterausschuss, die dann dazu beitragen, die Mieten in Bad Homburg brutalstmöglich in die Höhe zu treiben und sich dabei auch noch mit ihrer Funktion bei der Stadt brüsten. Hier wird sich Herr Schlocker der Stadt erklären müssen, so Barth. Das geht so nicht!

Wir finden es schockierend wie die Deutsche Rentenversicherung mit Ihren Mitarbeitern umgeht und fordern sie auf, diese wirklich unanständige Mieterhöhung zurückzunehmen. Zudem sollte sie sich für das Vorgehen entschuldigen. Eine moderate Erhöhung bei gleichzeitiger Bereitschaft, regelmäßig notwendige Sanierungen vorzunehmen, ist zulässig, alles andere ist ein Affront gegenüber den Bewohnern, die in der Regel nur niedrige Gehälter haben.