Das Konnexitätsprinzip (aus dem Lateinischen: Zusammenhang, Verknüpfung) bedeutet:
Werden die Gemeinden durch Landesgesetzte verpflichtet, bestimmte Aufgaben auszuführen (die meist auch mit Ausgaben verbunden sind), muss der Gesetzgeber (z.B. das Land Hessen) dafür sorgen, dass die betroffenen Gemeinden auch mit den entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden.
Oder vereinfacht gesagt: Wer bestellt, bezahlt